Lehrgang
Inhalte
In den Informationen zum Bildungsangebot finden Sie alle wesentlichen Fakten zum berufsbegleitenden Ausbildungslehrgang in Körper- und Bewegungsschulung.
Anerkennung
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Zertifikat der Schule für Bewegung Zürich für den Lehrgang Körper- und Bewegungsschulung.
Als Vorbereitung auf den eidg. Fachausweis Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung erhalten Sie für das Bestehen der Module (insgesamt 7 Module) jeweils ein Zertifikat.
Nach erfolgreichem Abschluss und dem Nachweis von 150 erteilten Unterrichtsstunden an Erwachsenen in einem Zeitraum von 2 Jahren erhalten Sie das SVEB-Zertifikat "Ausbilderin/Ausbilder - Durchführung von Lernveranstaltungen" (Modul AdA ZA-DL)
Mit Abschluss der Ausbildung erhalten Sie automatisch die Anerkennung für SpinCare Rückengymnastik des BGB.
Mit dem Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich bei Qualitop und EMfit zertifizieren zu lassen.
Lernziele
Die wesentlichen Inhalte und Ziele der Ausbildung sind das Kennen- und Verstehenlernen von Bewegung, Körperausdruck, Rhythmus, Atmung und die Umsetzung des Erlernten in den Bewegungsunterricht mit Gruppen und in die Einzelarbeit.
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung dauert drei Jahre, ist berufsbegleitend und lässt in etwa ein Arbeitspensum im angestammten Beruf von höchstens 80% zu.
Die Schule startet alle eineinhalb Jahre einen neuen Ausbildungslehrgang, der alternierend Ende März / anfangs April resp. im August nach den Sommerferien der Stadt Zürich beginnt.
Ausbildungskosten
Einmalige Eintritts- bzw. Grundgebühr: CHF 1'800.-
Lehrgangskosten über 3 Jahre: 36 Raten à CHF 950.-
Individuelle Kosten: Fachbücher, ausserschulische Trainings, Verpflegung, Anfahrtskosten, etwaige Unterkunft
Die Kosten für den Lehrgang belaufen sich auf CHF 36'000.-. Das entspricht 1'630 unterrichteten Lektionen zu 45'.
Bundesbeiträge an die Ausbildungskosten
Ab Ausbildungsbeginn Januar 2018 werden Sie für den Lehrgang vom Bund finanziell unterstützt.
Die Bundesbeiträge werden üblicherweise nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung ausbezahlt. Dabei ist die Auszahlung unabhängig vom Resultat der Prüfung. Im Ausnahmefall sind Auszahlungen auch vor absolvieren der eidgenössischen Prüfung möglich. Übernommen werden maximal CHF 8'500.-.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SFBI oder im InfoFlyer des SFBI.
Formale Anforderungen
Mindestalter 20 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung oder Mittelschule
Teilnahme an einem kostenpflichtigen Einführungsseminar
Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten zur persönlichen Situation in Bezug zu den Anforderungen wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung.
Informationen und das Anmeldeformular zu den Einführungsseminaren finden Sie hier.