Schule für Bewegung Zürich
Ausbildung in Körper- und Bewegungsschulung
Die Schule für Bewegung Zürich bietet seit ihrer Gründung im Jahre 1988 eine vielfältige, spannende und praxisorientierte Bewegungsausbildung an.
Die 3-jährige, berufsbegleitende Ausbildung in Körper- und Bewegungsschulung wurde im Laufe der Zeit immer wieder den neusten Anforderungen angepasst und bereitet seit 2017 auf folgenden eidgenössischen Fachausweis (FA) vor:
"Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung"
Die Schule für Bewegung Zürich ist von der SFGV und OdA Bewegung und Gesundheit zur Durchführung der Modulprüfungen akkreditiert worden.
Prozessorientiert und vielschichtig
Die prozessorientierte und vielschichtige Ausbildung in Körper- und Bewegungsschulung ergibt sich durch die geschickte Verbindung von Theorie und Praxis. Die Schule legt dabei besonderen Wert auf die persönliche Entwicklung und Entfaltung.
Der Lehrgang beinhaltet eine Vielzahl von Fächern aus dem Bereich der Körper- und Bewegungsschulung, der medizinischen Grundlagen und der Didaktik und Methodik und verknüpft sie zu einer Einheit.
Die Schule integriert dabei das SVEB-Zertifikat "Ausbilderin/Ausbilder - Durchführung von Lernveranstaltungen" (Modul AdA ZA-DL) in den Ausbildungslehrgang. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss und dem Praxisnachweis erhalten Sie das SVEB-Zertifikat.
Ein kleiner Einblick in die Schule
Ausbildung August 2024 bis Juli 2027
Am 22. August 2024 beginnt die 3-jährige Ausbildung in Körper- und Bewegungsschulung als Vorbereitung zum eidg. Fachausweis Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung.
Möchten Sie am Ausbildungslehrgang teilnehmen? Dann melden Sie sich für eines der Einführungsseminare an.
Die Seminardaten sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.
Bundesbeiträge an die Ausbildungskosten
Ab Ausbildungsbeginn Januar 2018 werden Sie für den Lehrgang vom Bund finanziell unterstützt.
Die Bundesbeiträge werden üblicherweise nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung ausbezahlt. Dabei ist die Auszahlung unabhängig vom Resultat der Prüfung. Im Ausnahmefall sind Auszahlungen auch vor absolvieren der eidgenössischen Prüfung möglich. Übernommen werden maximal CHF 8'500.-.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SFBI oder im InfoFlyer des SFBI.