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AVB

Vertragsbedingungen für die Ausbildung in Körper- und Bewegungsschulung

Beginn und Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung beginnt alle eineinhalb Jahre, alternierend im Januar und im August. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Umfang, Inhalt und Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst 1'630 Lektionen à 45 Minuten.

Das Ziel der Ausbildung und der Lehrplan werden in den Informationen zum Bildungsangebot festgehalten.

Wenn aussergewöhnliche Umstände es erfordern, kann die Schule ein Bewegungsfach durch ein anderes ersetzen. Die Qualität der Ausbildung darf dadurch nicht beeinträchtigt und das Ausbildungsziel nicht verändert werden.

Ausbildungsumfang und Ausbildungszeiten / Ferien

Der Montag resp. der Donnerstag ist regelmässiger Unterrichtstag.

Pro Jahr werden 6 Blockkurse à 4 Tage durchgeführt. Hinzu kommen im ersten und zweiten Ausbildungsjahr eine Intensivwoche, im dritten Jahr 2 Intensivwochen sowie 2 Abschlusstage.

Während der Schulferien der Stadt Zürich findet kein Unterricht statt; einzige Ausnahme: Sportferien.

Beendigung des Vertrags

Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jeweils unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist auf Ende eines Ausbildungsjahres per schriftlicher Kündigung aufgelöst werden.

Die Schule verpflichtet sich, eine Kündigung nur dann vorzunehmen, wenn der / die Studierende sich für die weitere Ausbildung als nicht geeignet erweist oder wenn andere zwingende Gründe vorliegen.

Wöchentliches Training

Der / Die Studierende verpflichtet sich, an mindestens einem wöchentlichen, ausserschulischen Bewegungskurs oder -training teilzunehmen.

Ein solches Training dient der Körper- und Bewegungsschulung und gibt dem / der Auszubildenden die Möglichkeit, andere Lehrkräfte auf dem öffentlichen Bewegungsmarkt zu beobachten und bestenfalls von ihnen zu lernen.

Beurteilung des Ausbildungsstandes

Jeweils zum Ende eines Ausbildungsjahres besprechen die Lehrkräfte der regulären Unterrichtsfächer mit den Studierenden die Ergebnisse der Ausbildung und den Trainingsstand. Aufgrund dieser Standortbestimmungen zwischen Lehrkräften und Auszubildenden werden etwaige Wege oder verbessernde Möglichkeiten für den Fortgang des Lehrgangs festgelegt.

Praktikum, Abschluss des Lehrgangs, Einsprache und Rekurs

Um die Ausbildung mit Erfolg abzuschliessen, müssen über die drei Jahre des Lehrgangs 6 Modulprüfungen (fünf schriftliche und eine mündliche Prüfung) sowie ein ausserschulisches Praktikum, das mindestens 10 Bewegungslektionen auf dem öffentlichen Markt beinhaltet, erfüllt werden.

Die Abschlussprüfung im dritten und letzten Ausbildungsjahr beinhaltet eine schriftliche Arbeit und die Erteilung einer gesundheitsfördernden, rund sechzig-minütigen Bewegungslektion vor der Klasse und in Anwesenheit von mindestens zwei Prüfungsexperten/Innen.

Im Fall der / die Studierende in einer der oben benannten 6 Modulprüfungen sowie der Abschlussprüfung als Schlussbewertung ein nicht erfüllt erhält, hat sie nach einer angemessenen Zeit die Möglichkeit, die entsprechende Modulprüfung oder die Abschlussprüfung (Bewegungslektion vor der Klasse) zu wiederholen. Fernerhin besteht für sie auch die Möglichkeit, bei der Schulleitung innert 30 Tagen eine schriftlich begründete Einsprache zu erheben, im Fall er / sie mit der Prüfungsbewertung nicht einverstanden ist.

Ausbildungskosten

Das Schulgeld für die Ausbildungszeit setzt sich wie folgt zusammen:

  • Aus einer einmaligen Zahlung (Grundgebühr) von Fr. 1'800.-- bei Vertragsabschluss. Sofern der / die Studierende die Ausbildung vor Ende des dritten Jahres abbricht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Grundgebühr.

  • Aus insgesamt 36 Monatsraten à Fr. 950.- für die gesamte Ausbildungszeit (jeweils 12 Monatsraten pro Ausbildungsjahr).

Die Gesamtkosten für die 3-jährige Ausbildung betragen somit Fr. 36'000.-.

Nicht inbegriffen in den Ausbildungskosten sind Bücher oder Tonträger, deren Anschaffung jedoch notwendig ist.

Die monatliche Rate ist jeweils Ende des vorausgehenden Monats auf das Konto der Schule zu überweisen.

Schriftliche Unterlagen

Schriftliche Unterlagen der Schule sind in den Ausbildungskosten inbegriffen. Sie sind geistiges Eigentum der Schule und dürfen nicht an Drittpersonen abgegeben werden. Ebenso sind jeglicher Nachdruck oder auch sonstige Wiedergaben verboten.

Absenzregelung

Der / Die Studierende verpflichtet sich grundsätzlich, am Unterricht regelmässig teilzunehmen. Bei bis zu maximal 20% Fernbleiben vom Unterricht besteht in der Regel noch die Möglichkeit, die Ausbildung erfolgreich abzuschliessen.

Sollte die Absenz aber über die drei Jahre mehr als 20% betragen, ist ein erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs nicht mehr gewährleistet. Der / die AbsolventIn erhält somit keinen Fähigkeitsnachweis für die Ausbildung in Bewegungspädagogik, Fachrichtung Körper- und Bewegungsschulung, sondern eine schriftliche Bestätigung seiner / ihrer Teilnahme am 3-jährigen, berufsbegleitenden Lehrgang.

Änderung des Vertrags

Änderungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

Gerichtsstand

Zürich

Stand der Bedingungen

April 2023

Vertragsbedingungen für Weiterbildungen

Die Vertragsbedingungen für Weiterbildungskurse finden Sie in diesem PDF-Dokument.